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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Allgemeine Bestimmungen
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachstehend „Allgemeine Bedingungen“ genannt, die gemäß § 273 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 513/1991 SG (HGB der Tschechischen Republik) erlassen wurden, beziehen sich auf die Tätigkeit der Agentur ZELENKA (ZELENKA Czech Republic s.r.o., Ing. Zbynek Zelenka, Ing. Roman Zelenka, Vera Zelenkova, Kvitkova 4703, 760 01 Zlin, Tschechische Republik, nachstehend „Auftragnehmer“ genannt) und auf natürliche oder juristische Personen (Klienten), (nachstehend „Auftraggeber“ genannt), die bei der Agentur Übersetzungen oder Dolmetschdienste bestellen.
1.2 Den Leistungsgegenstand bildet die Ausführung von Dienstleistungen, welche mit dem Unternehmungsgegenstand der unternehmerischen Tätigkeit des Auftragnehmers zusammenhängen, d. h. insbesondere mit Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeit sowie Ergänzungsleistungen.
1.3 Der Auftragnehmer und der Auftraggeber (nachstehend „Vertragsparteien“ genannt) sind verpflichtet, diese Allgemeinen Bedingungen zu befolgen.
1.4 Die Allgemeinen Bedingungen bilden einen untrennbaren Bestandteil des schriftlichen, zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Vertrages über die Erstellung von Übersetzungsarbeiten (eines Rahmenvertrages oder eines Vertrages über eine konkrete Übersetzung, Lokalisierung oder eine Dolmetschleistung), falls ein solcher Vertrag abgeschlossen worden war. Abweichende Vereinbarungen im Vertrag haben Vorrang vor der Fassung in den Allgemeinen Bedingungen.
1.5 Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entsteht auch ohne Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die Sicherstellung von Übersetzungsarbeiten, und zwar aufgrund einer schriftlichen Bestellung, die von beiden Seiten bestätigt (abgestimmt) wurde. Eine solche Bestellung ist verbindlich und diese Allgemeinen Bedingungen bilden ihren untrennbaren Bestandteil.
1.6 Als schriftliche Bestellung, nachstehend „Bestellung“ genannt, wird als eine solche Bestellung angesehen, die allen Anforderungen entspricht (sieh den nachfolgenden Punkt 1.7.), und die an die Adresse des Auftragnehmers zugestellt wurde (sieh Punkt 1.1), und fernerhin auch eine per E-Mail oder in Form eines elektronischen Bestellformulars geschickte Bestellung, wobei der Auftraggeber das elektronische Bestellformular ausgefüllt und von den Webseiten des Auftragnehmers abgeschickt hat. Die offiziellen Webseiten des Auftragnehmers lauten www.zelenka.cz.
1.7 Die Bestellung muss folgende Angaben enthalten:
  • die genaue Korrespondenzadresse (sowie auch die Rechnungsanschrift, sofern diese von der Korrespondenzadresse abweicht) inkl. Kennnummer und Steuernummer,
  • Kontakt zur bestellenden Person,
  • Spezifikation des Übersetzungs- oder Dolmetschauftrages,
  • den gewünschten oder vorab vereinbarten Termin der Zustellung der Übersetzung oder den Dolmetschtermin,
  • den Zweck, zu welchem die gewünschte Übersetzung genutzt wird (vor allem bei Texten, die zur öffentlichen Präsentation oder Publikation bestimmt sind),
  • weitere Anforderungen an die Gestaltung des Textes (welche Korrekturen werden verlangt),
  • Anforderungen in Sachen graphischer Gestaltung des Textes,
  • Kontakt zu einer Person, mit der die fachliche Terminologie und Abkürzungen konsultiert werden können,
  • Stempel und Unterschrift (bei elektronischen Bestellungen werden diese Angaben nicht gesendet, der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, nachträglich eine ausgedruckte Bestellung mit Stempel und Unterschrift des Auftraggebers zu erbitten).
Die Muster für elektronische Anfragen sowie Bestellungen für Übersetzungen und Dolmetschdienste mit allen konkreten geforderten Angaben stehen in Form von Formularen auf den Webseiten www.zelenka.cz zur Verfügung, wovon diese auch direkt abgesendet werden können.
1.8 Der Aufragnehmer ist verpflichtet, die schriftliche Bestellung (auch die in elektronischen Form, die als gleichwertig angesehen wird) zu bestätigen. Die Bestellung und die Allgemeinen Bedingungen werden durch die schriftliche Bestätigung (auch in elektronischer Form) wirksam. Die nachträgliche Anforderung des Auftragnehmer betreffend der Einsendung einer ausgedruckten Bestellung mit Stempel und Unterschrift (sieh Punkt 1.7) hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der bereits bestätigten elektronischen Bestellung.
1.9 Der Auftragnehmer wird sämtliche, durch den Auftraggeber im Zusammenhang mit der Bestellung gewährten Informationen und Dokumente streng vertraulich behandeln und verpflichtet sich, diese an keine unberechtigte Person weiterzuleiten. Als berechtigte Person werden außer den Angestellten des Auftragnehmers die Übersetzer und Dolmetscher angesehen, die mit dem Auftragnehmer einen Vertrag mit einer entsprechenden Bestimmung über Stillschweigen abgeschlossen oder eine Erklärung über Verschwiegenheitspflicht und Datensicherung unterzeichnet haben.
1.10 Der Auftraggeber hat ein Anrecht auf die Erstellung eines unverbindlichen, kostenlosen Preisangebotes und eines Zeitplans aufgrund der dem Auftragnehmer zugeschickten Anfrage.
1.11 Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für eventuelle Folgen im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts durch Verschulden des Auftraggebers.
2 Übersetzungen
2.1 Begriffsdefinition Übersetzung – schriftliche Übertragung aus der Quellensprache in die Zielsprache.
Dolmetschen – mündliche Reproduktion der Sprache aus der Quellensprache in die Zielsprache.
Quellensprache – Sprache, in der der Quellentext geschrieben ist.
Quellentext – der zu übersetzende Text.
Quellenwort – das zu übersetzende Wort im Text.
Zielsprache – Sprache, in der der Zieltext geschrieben wird.
Zieltext – der übersetzte Text.
Zielwort – ein Wort des übersetzten Textes.
Gerichtlich beglaubigte Übersetzung (eine beglaubigte, behördliche, gerichtliche oder eine mit einer Klausel eines gerichtlich beeidigten Dolmetschers versehene Übersetzung) – die im Einklang mit dem Gesetz Nr. 36/1967 SG, über Sachverständige und Dolmetscher, durch einen vom zuständigen Kreisgericht ernannten Übersetzer (in Gesetzessprache „Dolmetscher“ genannt). Die beglaubigte Übersetzung ist untrennbar mit dem Original oder einer beglaubigten Abschrift des zu übersetzenden Dokuments verbunden uns ist deshalb ausschließlich in Papierform und nicht in elektronischer Form auszufertigen. Der Auftraggeber muss ein Original oder eine beglaubigte Abschrift der zu übersetzenden Urkunde vorlegen. Die Beglaubigung von Abschriften wird von Notaren und Stadtämtern vorgenommen.
Apostille – eine Urkunde, die dem beglaubigten Dokument beigelegt wird und als Bestätigung der Echtheit und Gültigkeit des Dokuments gilt. Es handelt sich um die sog. höhere Beglaubigung der Urkunde - Legalisierung (Beglaubigung von Abdrücken von amtlichen Stempeln und amtlichen Unterschriften) zwecks ihrer Verwendung im Ausland. Handelt es sich um eine Beglaubigung (Apostillenanhang) einer gerichtlich beglaubigten Übersetzung, wird die Eintragung des gerichtlich beeidigten Übersetzers überprüft.
Superlegalisierung – höchste Beglaubigung des beglaubigten (legalisierten) Dokuments in dem Staat, wo das Dokument angewandt werden soll. Diese Superlegalisierung ist weder für Vertragsstaaten der Haager Abmachung noch für die Staaten notwendig, mit welchen die Tschechische Republik einen Bilateralvertrag abgeschlossen hat. In solchen Fällen stellt die Apostille die definitive Beglaubigung dar.
Korrektur ist eine Berichtigung oder Ausbesserung des Quellen- oder Zieltextes in Bezug auf Fakten, Grammatik und Stilisierung.
Sprachkorrektur
kontrolliert die gesamte Übersetzungsqualität, grammatische Richtigkeit, Vollständigkeit sowie graphische Gestaltung. Beseitigt eventuelle Kleinfehler oder Tippfehler.
Fachliche Korrektur
kontrolliert die Anwendung spezieller Ausdrücke für die gegebene Branche sowie die Einheitlichkeit der angewandten Ausdrücke unter Nutzung eines mitgelieferten oder neu gebildeten terminologischen Wörterbuchs, von Referenztexten oder auf andere Art und Weise.
Stilistische Korrektur
korrigiert die Stilistik (z. B. die Wortreihenfolge in Sätzen oder ganzer Sätze, die Verständlichkeit und Lesbarkeit für den gegebenen Verwendungszweck, für das Zielland und den Zielleser).
Vordruckkorrektur
beseitigt typographische Fehler (nach Verarbeitung im DTP Studio, nach der Übertragung in das HTML Format u. ä.), z. B. falsche Worttrennung am Ende der Zeilen, Verschiebung von Abbildungen oder Texten, Vollständigkeit der Texte, diakritische Zeichen.
Endkontrolle des Auftragnehmers
kontrolliert, ob vom Auftraggeber hinsichtlich des vorgesehenen Verwendungszwecks des Textes entsprechende Korrekturen bestellt worden waren, ob diese Korrekturen ausgeführt und Anmerkungen eingearbeitet wurden. Es wird auch eine Gesamtkontrolle der Vollständigkeit des Textes und der Grafik, sowie eine Stichprobenprüfung der Qualität der Übersetzung durchgeführt.
Graphische Gestaltung - ist eine graphische Gestaltung von Texten, Diagrammen und Abbildungen in der gewünschten Form im entsprechenden graphischen Editor.
Eine Normseite (1 NS) - 30 Zeilen zu je 60 Anschlägen, d. h. 1800 Anschläge inkl. eines Leerzeichens hinter jedem Wort.
Eine übliche Seite im A4-Format – enthält eine unterschiedliche Anzahl von Normseiten, je nach Typ und Größe der Schrift. Sie kann z. B. 0,5 NS beinhalten, unter Verwendung von Kleinschriften aber auch 6 NS und mehr.
Übliche Zeitvorgabe für die Ausfertigung einer Übersetzung – 1200 Quellwörter übersetzt an einem Arbeitstag von einem Übersetzer, wobei der Tag der Übernahme der Unterlagen durch den Auftragnehmer nicht in die Summe der Arbeitstage einberechnet wird. Die Zeitvorgabe zur Ausfertigung größerer Projekte in kürzeren Terminen hängt von der Anzahl der Übersetzer ab, die der Auftragnehmer für das betreffende Projekt gleichzeitig einsetzen kann.

Arbeitszeit zur Annahme der Bestellungen im Büro des Auftragnehmers – von 8 bis 16 Uhr an Arbeitstagen, d. h. Montag bis Freitag.
2.2 Allgemeine Bestimmungen
2.2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bestellte Arbeit unter Einhaltung der hier angeführten Bedingungen auszuführen, und diese zum vereinbarten Zeitpunkt auf vereinbarte Art und Weise dem Auftraggeber zu übergeben.
2.2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ausgeführte Arbeit zum vereinbarten Zeitpunkt zu übernehmen, und dem Auftragnehmer den Gesamtendpreis im vereinbarten Termin zu bezahlen.
2.2.3 Der Auftragnehmer berechnet dem Auftraggeber der Übersetzungsarbeiten den Grundtarif und bestimmt die übliche Zeitvorgabe unter der Voraussetzung, dass der Ausgangstext (Quellentext) normal, verständlich, gut lesbar, im Standardformat ohne spezielle graphische Gestaltung ist. Handelt es sich um einen graphisch anspruchsvolleren Text und Format (z. B. PDF), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Terminverlängerung oder einen Preiszuschlag zu verlangen. Steht dem Auftragnehmer der Quellentext vom Auftraggeber vor dem Beginn der Übersetzungsarbeiten zur Verfügung, ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf den erhöhten Schwierigkeitsgrad hinzuweisen und entsprechende Bedingungen zu vereinbaren (verlängerter Termin, Aufpreis für die graphische Gestaltung usw.). Sollte dem Auftragnehmer vor Beginn der Übersetzungsarbeit der gesamte Text nicht zur Verfügung stehen, und zeigt sich der erhöhte Schwierigkeitsgrad erst im Verlauf der Arbeit, ist er berechtigt, eine Terminverlängerung oder einen Preisaufschlag im Verlauf der getätigten Arbeiten zu verlangen.
2.2.4 Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass das Eigentum der Übersetzung erst nach der vollständigen Bezahlung des gesamten Preises für die ausgeführte Arbeit auf ihn übergeht. Bis dahin befindet sich die Übersetzung im Besitz des Auftragnehmers.
2.2.5 Handelt es sich um eine Urheberübersetzung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, also um ein durch schöpferische Verarbeitung eines anderen Werkes entstandenes Urheberwerk, inkl. Übersetzung des Werkes in eine andere Sprache, gelten für die Vertragsparteien ebenfalls die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (Gesetz Nr. 121/2000 SG).
2.3 Termin der Übergabe und Übernahme der ausgeführten Arbeit
2.3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Annahme der Anfrage oder der Bestellung unmittelbar nach deren Erhalt zum nächstmöglichen Zeitpunkt seiner Arbeitszeit zu bestätigen. Wird die Anfrage oder die Bestellung erst am Ende der Arbeitszeit oder danach zugestellt, kann der Auftragnehmer die Bestätigung erst am nachfolgenden Arbeitstag absenden.
2.3.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ausgeführte Arbeit zu dem Termin und auf die Art und Weise zu übernehmen, die in der Bestellung oder im schriftlichen Vertrag angeführt sind.
2.3.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer unmittelbar nach Erhalt der ausgeführten Arbeit deren Annahme zu bestätigen.
2.3.4 Sollte der Auftraggeber die Annahme der ausgeführten Übersetzungsarbeit nicht bestätigen, jedoch deren Zustellung in den nächsten 24 Stunden auch nicht mahnen, geht der Auftragnehmer davon aus, dass der Auftraggeber die ausgeführte Arbeit ordnungsgemäß und rechtzeitig erhalten hat.
2.3.5 Erhält der Auftragnehmer eine berechtigte Mahnung der durchgeführten Arbeit, ist er verpflichtet, diese unmittelbar nach dem Erhalt dieser Mahnung abzusenden.
2.3.6 Sofern der Auftraggeber die Zustellung der durch den Auftragnehmer ausgeführten Arbeit mahnt, und der Auftragnehmer nachweisen kann, dass diese im vereinbarten Termin und auf vereinbarte Art und Weise abgesendet worden ist, handelt es sich um keine verspätete Zustellung.
2.3.7 Lehnt der Auftraggeber die Übernahme einer ordnungsgemäß ausgeführten Arbeit ohne ernsthaften Grund ab, welcher von beiden Seiten anerkannt wurde, wird die ausgeführte Arbeit als übergeben betrachtet. Dem Auftragnehmer entsteht das Recht auf die Ausstellung einer Rechnung, die vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
2.4 Rechte und Pflichten
2.4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den beabsichtigten Verwendungszweck der ausgeführten Übersetzung mitzuteilen. Es handelt sich insbesondere um eine eventuelle öffentliche Präsentation oder Publikation der Übersetzung (ob in gedruckter oder in elektronischer Form) oder deren rechtliche Anwendung (z. B. Nutzung eines Vertrags zu einer Rechtshandlung) oder eine andere Verwendung, welche die Ausführung von entsprechenden Korrekturen erforderlich macht, und ebenfalls deren Verwendung im Sinne des Urhebergesetzes.
2.4.2 Wird dem Auftragnehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt, wird angenommen, dass die Übersetzung zu einem allgemeinen Zweck und nicht zur Veröffentlichung bestimmt ist. Eventuelle spätere Reklamationen aus Gründen, die mit dem Zweck der Verwendung der Übersetzung zusammenhängen, können daher nicht akzeptiert werden. Beabsichtigt der Auftraggeber die Verwendung der Übersetzung zu einer Veröffentlichung (Publikation) oder einem anderen als allgemeinem Zweck (sieh Punkt 2.4.1), muss im Auftrag auch die Bestellung entsprechender Korrekturen aufgeführt werden. Sieh „Korrekturen“, Punkt 2.1 - Begriffsdefinition.
2.4.3 Enthält der zur Übersetzung bestimmte Quellentext Fachausdrücke, eine spezielle Firmenterminologie, weniger bekannte Abkürzungen usw., dann ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ein Verzeichnis der jeweiligen Ausdrücke in der betreffenden Sprache zu übergeben, dem Auftragnehmer Hilfsmaterialien mit abgestimmter Terminologie zu gewähren (Referenztexte) oder eine Konsultation hinsichtlich der Terminologie mit einem konkreten beauftragten Mitarbeiter des Auftraggebers zu ermöglichen. Geschieht dies nicht, ist es nicht möglich, eventuelle spätere Reklamationen betreffend eine solchen Terminologie zu akzeptieren.
2.4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, ob er eine graphische Gestaltung des Dokumentes wünscht und in welcher Form.
2.4.5 Werden dem Auftragnehmer keine Wünsche hinsichtlich der graphischen Gestaltung (inkl. Spezifikation) mitgeteilt, kann der Auftragnehmer keine eventuellen Reklamationen anerkennen, die mit der graphischen Gestaltung des Dokumentes zusammenhängen.
2.4.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, welche die Zahlungsfähigkeit für die ausgeführte Arbeit beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren, falls auf sein Vermögen ein Beschluss über die Konkurserklärung verkündet wurde oder er in Liquidation getreten ist.
2.5 Reklamation der Übersetzung
2.5.1 Eine Übersetzung ist dann fehlerhaft, wenn sie nicht im Einklang mit der Bestellung (z. B. Umfang oder gewünschte graphische Gestaltung) oder nicht in entsprechender Qualität ausgefertigt wurde.
2.5.2 Andernfalls geht man davon aus, dass die Übersetzung ordnungsgemäß ausgefertigt wurde.
2.5.3 Eine Reklamation kann persönlich, per Fax, sowie per elektronische oder klassische Post geltend gemacht werden. In der Reklamation muss ein konkreter Grund angeführt, und der Charakter und Umfang der Mängel beschrieben werden, eventuell auch ein Vorschlag zur Lösung der Reklamation.
2.5.4 Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation als berechtigt an, veranlasst er unverzüglich auf eigene Kosten die entsprechende Berichtigung oder Korrektur der Übersetzung. In diesem Fall hat der Auftraggeber Anspruch auf einen Preisnachlass in Höhe von bis zu 10 % vom Preis der Übersetzung.
2.5.5 Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation als berechtigt an, jedoch akzeptiert der Auftraggeber die Durchführung der Korrektur vom Auftragnehmer nicht, wird dem Auftraggeber eine dem Umfang der Mängel entsprechende Ermäßigung gewährt.
2.5.6 Entsteht zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Streitigkeit über die Berechtigung der Ansprüche seitens des Auftraggebers hinsichtlich der Geltendmachung der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel oder über die Höhe der Ermäßigung, verpflichten sich beide Parteien, diese Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege zu lösen, und zwar in Form eines Sachverständigengutachtens, das von einem unabhängigen, von beiden Parteien akzeptierten Übersetzer erstellt wird. Es handelt sich in der Regel um einen unabhängigen Übersetzer aus dem Verzeichnis gerichtlich beeidigter Übersetzer und Dolmetscher, das beim zuständigen Gericht geführt wird, oder um einen Muttersprachler, über den sich beide Parteien einigen. Mit der Abschätzung des Preises für die Durchführung des Sachverständigengutachtens müssen beide Parteien noch vor Erstellung des Gutachtens vertraut gemacht werden.
2.5.7 Ein unabhängiger Übersetzer beurteilt die Qualität der Übersetzung im Vergleich mit dem Quellentext (nicht nur den Zieltext selbständig). Sowohl der Auftraggeber als auch der Auftragnehmer ist berechtigt, dem unabhängigen Übersetzer alle relevanten Informationen bezüglich der Reklamation zu übergeben.
2.5.8 Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer sind verpflichtet, zu gleichen Teilen eine Vorauszahlung für die Erstellung des Sachverständigengutachtens gem. Punkt 2.5.6 zu leisten. Die endgültige Abrechnung dieser Kosten wird nach dem Erfolgsmaß im Reklamationsverfahren getätigt.
2.5.9 Die Höhe der Ermäßigung wird aufgrund dieses Sachverständigengutachtens festgelegt.
2.5.10 Für einen eventuellen Schaden, der durch Fehler in der angefertigten Übersetzung verursacht wurde, ist der Auftragnehmer verantwortlich, und zwar bis zur Höhe des Preises der Übersetzung.
2.5.11 Sofern im Sachverständigengutachten angeführt wird, dass die Reklamation unberechtigt war, trägt der Auftraggeber allein die angefallenen Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
2.5.12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Ansprüche aus Mängeln in der erstellten Übersetzungsarbeit beim Auftragnehmer ordnungsgemäß und ohne unnötigen Verzug geltend zu machen (spätestens innerhalb von 5 Wochen ab der Übernahme der Übersetzung).
2.5.13 Werden die aus der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel hervorgehenden Ansprüche durch den Auftraggeber verspätet geltend gemacht, dann erlöschen sie.
2.5.14 Eine Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung, mit welcher die reklamierte Dienstleistung berechnet wird, und auch nicht auf einen anderen Zahlungstyp für die gewährte Dienstleistung.
3 Dolmetschen
3.1 Allgemeine Bestimmungen
3.1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Dolmetschdienste gemäß der bestätigten Bestellung sicherzustellen (in den festgelegten Sprachen, zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort).
3.1.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Auftragnehmer den endgültigen Preis für das Dolmetschen zu entrichten.
3.1.3 Der Auftragnehmer organisiert das Dolmetschen mittels eines Dolmetschers.
3.1.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar nach der Beendigung des Dolmetschens dem Auftragnehmer zu bestätigen, ob es ordnungsgemäß und termingerecht verlief. Sofern er dies nicht tut, nimmt der Auftragnehmer an, dass das Dolmetschen ordnungsgemäß und termingerecht verlaufen ist.
3.1.5 Sofern der Auftraggeber ohne ernsthaften, durch den Auftraggeber sowie den Auftragnehmer anerkannten Grund den ordnungsgemäß bestellten Dolmetschdienst storniert, ist er verpflichtet, Stornogebühren in Höhe gemäß Punkt 6.4. dieser Allgemeinen Bedingungen zu entrichten.
3.2 Rechte und Pflichten
3.2.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer den Zweck des Dolmetschens sowie die Verwendung einer Aufzeichnung, falls das Dolmetschen aufgenommen wurde, mitzuteilen.
3.2.2 Wird dem Auftragnehmer dieser Zweck nicht mitgeteilt, dann ist es nicht möglich, eine spätere Reklamation aus den damit zusammenhängenden Gründen anzuerkennen.
3.2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer das Programm des Dolmetschens und die damit zusammenhängenden Texte zwecks Vorbereitung des Dolmetschers spätestens 5 Tage im Voraus zu übergeben. Sofern er dies nicht tut, kann keine Reklamation der vom Dolmetscher angewandten Terminologie anerkannt werden.
3.2.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über alle Umstände zu informieren, welche die Bezahlung der durchgeführten Arbeit beeinflussen könnten. Der Auftraggeber ist ebenfalls verpflichtet, den Auftragnehmer darüber zu informieren, falls ein Beschluss über die Konkurserklärung auf sein Vermögen verkündet wurde, oder er in Liquidation getreten ist.
3.2.5 Der Auftragnehmer trägt keine Verantwortung für eventuelle Folgen im Zusammenhang mit der Verletzung des Urheberrechts durch Verschulden des Auftraggebers.
3.2.6 Sowohl der Auftragnehmer als auch der Dolmetscher werden alle mit dem Dolmetschen verbundenen Informationen und Materialien streng vertraulich behandeln.
3.2.7 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, vom Dolmetscher andere, über den Rahmen des Dolmetschens hinausgehende Arbeiten zu verlangen, z. B. ein schriftliches Verhandlungsprotokoll, eine schriftliche Übersetzung, Reiseführer- oder Organisationsdienstleistungen.
3.2.8 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle, je nach Art des Dolmetschens entsprechenden Bedingungen, inkl. der technischen Ausstattungen (Kabinen, Kopfhörer, Mikrophone usw.), sowie tadellose Hörfähigkeit und ausreichenden Arbeitsraum für das Dolmetschen zu gewährleisten, sofern die technische Ausstattung zusammen mit dem Dolmetschen nicht beim Auftragnehmer bestellt worden ist. Er ist ebenfalls verpflichtet, dem Dolmetscher alle geschriebenen Texte zu übergeben, welche von den Vortragenden vorgelesen werden.
3.2.9 Ein vom Auftragnehmer eingesetzter Dolmetscher ist verpflichtet, je nach Art des Dolmetschens entsprechend gepflegt und bekleidet aufzutreten.
3.2.10 Der Dolmetscher arbeitet entsprechend der üblichen Gewohnheiten seines Berufes und übt seine Arbeit nach bestem Wissen und Gewissen aus.
3.2.11 Der Dolmetscher ist berechtigt, die Ausübung seiner Arbeit in einer aus körperlichen, psychischen oder ethischen Gründen unzumutbaren Umgebung, und unter zur Ausübung des Dolmetscherberufes unwürdigen Bedingungen abzulehnen.
3.3 An- und Abreise, Unterkunft und Verpflegung
3.3.1 Als einen Arbeitstag des Dolmetschers versteht man 8 Stunden. Alle Pausen und Unterbrechungen werden in die Arbeitszeit eingerechnet.
3.3.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, die mit An- und Abreise verbrachte, oder anders im Zusammenhang mit dem Dolmetschen versäumte Zeit des Dolmetschers mit demselben Tarif zu berechnen, wie das eigentliche Dolmetschen.
3.3.3 Sofern der Auftraggeber die Beförderung des Dolmetschers vom vereinbarten Ort an den Ort des Dolmetschens nicht gewährleistet, ist er verpflichtet, den Auftragnehmer auf diese Tatsache mit ausreichendem Zeitvorsprung hinzuweisen. Er ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Reisekosten des Dolmetschers inkl. Taschengeld in voller Höhe laut gültigen Vorschriften über Reisekostenrückerstattung zu erstatten.
3.3.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Unterkunft des Dolmetschers in einem Einbettzimmer mit Zubehör zu besorgen. Falls es nicht möglich ist, eine solche Unterkunft zu reservieren, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig darüber zu informieren und die Zustimmung des Dolmetschers mit einer Ersatzunterkunft einzuholen.
3.3.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher im Verlauf des Dolmetschens eine Verpflegungs- und Ruhepause in einer Zeitdauer von mindestens einer halben Stunde nach vier geleisteten Dolmetschstunden zu gewähren.
3.3.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Dolmetscher die Verpflegung gemäß den üblichen Gewohnheiten und den gültigen Vorschriften über Verpflegungserstattungen zu gewährleisten.
3.4 Reklamation des Dolmetschens
3.4.1 Das Dolmetschen ist mangelhaft, sofern es nicht im Einklang mit der Bestellung oder nicht in entsprechender Qualität ausgeübt wurde.
3.4.2 Eine Reklamation kann persönlich, per Fax oder per elektronischer oder klassischer Post geltend gemacht werden. In der Reklamation muss ein konkreter Grund angeführt, und der Charakter und Umfang der Mängel beschrieben werden, eventuell kann dies anhand einer Video- oder Audioaufzeichnung belegt werden.
3.4.3 Erkennt der Auftragnehmer die Reklamation als begründet an, wird dem Auftraggeber eine dem Fehlerumfang entsprechende Preisermäßigung gewährt.
3.4.4 Entsteht zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber eine Streitigkeit über die Berechtigung der Ansprüche seitens des Auftraggebers hinsichtlich der Geltendmachung der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel, oder über die Höhe der Ermäßigung, verpflichten sich beide Parteien, diese Streitigkeit auf außergerichtlichem Wege zu lösen, und zwar in Form eines Sachverständigengutachtens eines unabhängigen, anhand einer Vereinbarung beider Parteien gewählten Übersetzers.
3.4.5 Die Höhe der Ermäßigung wird aufgrund dieses Sachverständigengutachtens festgelegt.
3.4.6 Der Auftraggeber sowie der Auftragnehmer sind verpflichtet, eine Vorauszahlung für die Erstellung des Sachverständigengutachtens einem unabhängigen Dolmetscher zu gleichen Teilen zu erstatten. Die endgültige Abrechnung dieser Kosten wird nach dem Erfolgsmaß im Reklamationsverfahren getätigt.
3.4.7 Der Auftragnehmer ist für eventuelle Schäden verantwortlich, die durch Fehler beim Dolmetschen verursacht wurden, und zwar bis zur Höhe des Dolmetschpreises.
3.4.8 Wird im Sachverständigengutachten aufgeführt, dass die Reklamation unberechtigt war, trägt der Auftraggeber allein die anfallenden Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
3.4.9 Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Ansprüche aus Mängeln des ausgeübten Dolmetschens beim Auftragnehmer ordnungsgemäß und ohne unnötigen Verzug sofort nach Beendigung des Dolmetschens geltend zu machen, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen.
3.4.10 Werden die aus der Verantwortung des Auftragnehmers für die Mängel hervorgehenden Ansprüche durch den Auftraggeber verspätet geltend gemacht, dann erlöschen sie.
3.4.11 Eine Reklamation hat keine aufschiebende Wirkung auf die Fälligkeit der ausgestellten Rechnung, mit welcher die reklamierte Dienstleistung berechnet wird, und auch nicht auf einen anderen Zahlungstyp der gewährten Dienstleistung.
4 Preise
4.1 Die Preise für alle Dienstleistungen verstehen sich als Vertragspreise, und sie werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich vereinbart. Sie werden entweder im Vertrag über die Sicherstellung von Übersetzungsarbeiten oder in der Preiskalkulation definiert, die der Auftraggeber in der schriftlichen Bestellung bestätigt (sieh den Punkt 1 – Allgemeine Bestimmungen).
4.2 Alle Preise werden ohne Mehrwertsteuer angeführt.
4.3 Die Tarife für Übersetzungen werden im Hinblick auf folgende Fakten festgelegt:
  • Art der Übersetzung (übliche /gerichtlich beglaubigte),
  • Sprachkombination,
  • Schwierigkeitsgrad des Textes,
  • Qualität des Quellentextes,
  • gewünschte Liefergeschwindigkeit, Lieferfrist
    4.4 Die Tarife für das Dolmetschen werden vor allem durch die Art des Dolmetschens beeinflusst (simultanes, konsekutives, simultanes Konferenzdolmetschen) und durch die Sprachkombination.
    4.5 Als Einheit der berechneten Menge bei Übersetzungen und Korrekturen gilt ein Quellenwort, eventuell eine Normseite bei gerichtlich beglaubigten Übersetzungen, sieh weiter - Punkt 4.8.
    4.6 Sollte der Quellentext in einem Format verfasst sein, bei welchem es nicht möglich ist, elektronisch die Quellenwortanzahl zu ermitteln, oder sollte er in gedruckter Form vorliegen, wird der Preis nach der Anzahl der übersetzten Wörter berechnet. In diesem Fall wird zwecks Kalkulation eine ungefähre Schätzung der Wortanzahl manuell durchgeführt, und berechnet wird dann die tatsächliche Anzahl der Wörter im übersetzten Text (in der Zielsprache).
    4.7 Die Mindestanzahl der berechneten Wörter beträgt 300 Quellenwörter (oder Zielwörter), sofern im Vertrag oder in der Bestellung nichts anderes vereinbart ist.
    4.8 Bei gerichtlich beglaubigten Übersetzungen wird der Preis nach der Anzahl der Normseiten der fertigen Übersetzung berechnet. Der übersetzte Text wird auf eine ganze Normseite nach oben hin aufgerundet.
    4.9 Der Auftragnehmer hat das Recht, einen Zuschlag für die Arbeit an Wochenenden und Feiertagen, für die Übersetzung oder die Transkription einer Audio- oder Videoaufzeichnung, für die Übersetzung einer schlecht leserlichen Vorlage oder für die Anfertigung einer Expressübersetzung (mehr als 1200 Quellenwörter pro Arbeitstag) festzulegen.
    4.10 Der Auftraggeber hat das Recht, bei Bestellungen von Übersetzungen oder Dolmetscherarbeiten größeren Umfangs eine Ermäßigung zu verlangen.
    5 Zahlungsbedingungen
    5.1 Als Unterlage zur Begleichung des Preises für die ausgeübte Arbeit gilt ein durch den Auftragnehmer ausgestellter Steuerbeleg mit Fälligkeit zu dem Tag, der auf dem Beleg aufgeführt ist. Als übliche Fälligkeitsfrist gelten 14 Tage, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
    5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber einen Steuerbeleg im Augenblick der Übergabe der fertigen Arbeit, bzw. nach der Beendigung des Dolmetschens auszustellen.
    5.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber eine Vorkassenrechnung auch vor Beginn der Arbeiten oder im Verlauf der ausgeführten Arbeiten auszustellen. Die Vorkassenrechnung ist zum in der Rechnung angeführten Fälligkeitstermin zu bezahlen.
    5.4 Bei Verzug der Zahlung bezahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Betrag in Höhe von 0,1 % des Schuldbetrages für jeden Verzugstag.
    6 Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz
    6.1 Jede der Vertragsparteien hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, sofern nach Abschluss des Vertragsverhältnisses ihrerseits solche Hindernisse auftreten, die nicht beseitigt werden können, und welche die Erfüllung der Verpflichtung verhindern.
    6.2 Den Rücktritt vom Vertrag muss die eine Vertragspartei der anderen schriftlich mitteilen.
    6.3 Tritt der Auftraggeber vom Vertrag über die Anfertigung einer Übersetzung (oder Korrektur) zurück, ist er verpflichtet, nachweislich entstandene Kosten für den bereits angefertigten Teil der Übersetzung zu bezahlen, eventuell auch die ganze Übersetzung, sofern diese bereits fertig gestellt wurde.
    6.4 Tritt der Auftraggeber von der Bestellung eines Dolmetschauftrages 10 bis 5 Tage vor Beginn der Auftragsrealisierung zurück, beträgt die Stornogebühr 20 % des vereinbarten Preises, bei 4 bis 2 Tagen vor Auftragsrealisierung dann 50 %, und 1 Tag davor oder am Tag des Antritts 100 % des vereinbarten Preises.
    6.5 Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber für den wegen Nichtrealisierung des abgeschlossenen Vertrages verursachten Schaden nicht verantwortlich, sofern es dazu infolge von unvorhersehbaren und unvermeidlichen Ereignissen gekommen war, die der Auftragnehmer nicht verhindern konnte.
    6.6 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über die Verwendung des übersetzten Textes in der Presse oder zu einer anderen Veröffentlichung zu informieren. Geschieht dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Schadenersatz aufgrund von Fehlern im übersetzten Text.
    7 Schlussbestimmungen
    7.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ohne Zustimmung des Auftragnehmers mit dem Übersetzer oder Dolmetscher nicht direkt in Kontakt zu treten.
    7.2 Kommt es unter Zustimmung des Auftragnehmers zum Kontakt des Auftraggebers mit dem Übersetzer oder Dolmetscher, verpflichtet sich der Auftraggeber, keinerlei Angelegenheiten zu besprechen, die die Geschäftsbedingungen der durchgeführten Arbeiten betreffen.
    7.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer über eventuelle neue Vereinbarungen mit dem Übersetzer oder Dolmetscher zu informieren.
    7.4 Im Fall einer Verletzung der unter Punkt 7.1 bis 7.3 aufgeführten Pflichten ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von CZK 50.000,-- für jede einzelne Verletzung zu bezahlen, und zwar auch in dem Fall, wenn die Bestellung nicht ordnungsgemäß beendet wird.
    7.5 Sofern diese Allgemeinen Bedingungen oder der Vertrag über die Sicherstellung von Übersetzungsarbeiten nichts anderes festlegen, richten sich die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien nach den zuständigen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 513/1991 SG (HGB der Tschechischen Republik).
    7.6 Die Fassung dieser Allgemeinen Bedingungen ist für beide Vertragsparteien verbindlich.
    7.7 Diese Konditionen treten am 4. 10. 2007 in Kraft.



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